Joergi

Lesen Sie genau die AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen) durch. http://www.quickline.ch/agb.html

Da steht an mehreren Orten, dass Sie erlauben, Ihre Nutzerdaten zu speichern und unter anderem auch zu Werbezwecken verwenden zu lassen...

Bei "10.2" steht zum Beispiel: Der Kunde ist einverstanden, dass der Quickline-Partner ihm gestützt hierauf Programmempfehlungen und Werbung für eigene oder fremde Produkte zukommen lassen kann.

Wollen Sie das wirklich? Sie können laut AGB diese Erlaubnis widerrufen.


An der Infoveranstaltung am 11. März 2015 in Therwil wurde zum Thema AGB sinngemäss gesagt:

Die AGB ist von Quickline, Sie machen den Vertrag aber bei InterGGA und der Vertrag hat Vorrang vor irgendwelchen AGB.

Leider steht in meinem Vertrag: Für das Produkt sind folgende AGB und Benutzerrichtlinien der Quickline integrierende Vertragsbestandteile...


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